… dort, wo Vorschrift auf Verantwortung trifft.


  • Dozent für Verkehrsrecht und Wirtschaftsrecht
  • Zertifizierter Referent für Verkehrssicherung (IVSt)
  • Honorardozent an Bildungseinrichtungen
  • Bundesweite Inhouse Schulungen für Verkehrsbehörden, Baubehörden, Kommunen, Unternehmen, Ordnungsämter und die Polizei
  • Berater für Behörden und Unternehmen

Qualifizierte Weiterbildungen


Zertifikatsschulungen zum Qualifikationsnachweis nach MVAS99 mit aktuellsten Inhalten (z.B. RSA21, ASR A5.2)

Praxiswissen statt grauer Theorie: Sichern Sie sich Ihre Inhouse-Schulung zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen – in Präsenz direkt in Ihrem Betrieb oder bequem online. Als zertifizierter Referent (IVSt) vermittle ich Ihnen das nötige Fachwissen anhand konkreter Beispiele aus der Praxis – verständlich und anwendbar. Die Schulung erfüllt die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen gem. MVAS99 und befähigt zum/zur Verantwortlichen für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen. Fragen Sie jetzt unverbindlich an. mehr...


 INFOS

Verbrauchervertrag
Sanierung im Bestand

Auch ein Umbau im Bestand kann ein Verbraucherbauvertrag sein. Das OLG Naumburg hat entschieden, dass § 650i BGB greift, wenn die Sanierungsmaßnahmen in ihrem Umfang einem Neubau gleichkommen und mehrere Gewerke umfassen. Folge: Der Bauunternehmer muss eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen, andernfalls droht die Rückabwicklung des Vertrags. Bauunternehmen sollten daher auch bei Sanierungsaufträgen die Formanforderungen des § 650i BGB (Textform, Baubeschreibung, Belehrung) konsequent einhalten (OLG Naumburg, Urt. v. 09.12.2025, Az. 2 U 21/25).

Vergaberecht
Neue Wertgrenzen seit 01.01.2026

Zum Jahreswechsel sind im deutschen Vergaberecht gleich mehrere Änderungen in Kraft getreten. In der VOB/A wurden die Wertgrenzen im Unterschwellenbereich angehoben: Direktaufträge sind nun bis 50.000 €, freihändige Vergaben bis 100.000 € und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis 150.000 € (jeweils netto) zulässig. Die Differenzierung nach Gewerken bei der beschränkten Ausschreibung entfällt. Parallel wurden die EU-Schwellenwerte leicht abgesenkt (Liefer-/Dienstleistungen: 216.000 € netto). Auftraggeber wie Bieter sollten ihre internen Vergabeleitfäden und Eignungsnachweise entsprechend anpassen.

Vergabesachen
Neue gerichtliche Zuständigkeit

Mit dem Gesetz vom 11.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318) werden Vergabesachen künftig streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen. Die bisherige Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten entfällt damit für vergaberechtliche Streitigkeiten. Die Neuregelung schafft Rechtsklarheit, verlagert Verfahren aber zugleich auf eine höhere Eingangsinstanz. Für Bieter und öffentliche Auftraggeber bedeutet dies: Bei der Prozessstrategie ist die Konzentration der Spruchkörper an den Landgerichten von Beginn an mitzudenken.


"Mein Anspruch ist die praxisnahe und verständliche Vermittlung von Fachwissen." Marcel Sievers (Dozent I Referent) 

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