- Dozent für Verkehrsrecht und Wirtschaftsrecht
- Zertifizierter Referent für Verkehrssicherung (IVSt)
- Honorardozent an Bildungseinrichtungen
- Bundesweite Inhouse Schulungen für Verkehrsbehörden, Baubehörden, Kommunen, Unternehmen, Ordnungsämter und die Polizei
- Berater für Behörden und Unternehmen
Qualifizierte Weiterbildungen
Inhouse Zertifikats- Schulung gem. MVAS99 mit aktuellsten Inhalten
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INFOS
Verbrauchervertrag
Sanierung im Bestand
Auch ein Umbau im Bestand kann ein Verbraucherbauvertrag sein. Das OLG Naumburg hat entschieden, dass § 650i BGB greift, wenn die Sanierungsmaßnahmen in ihrem Umfang einem Neubau gleichkommen und mehrere Gewerke umfassen. Folge: Der Bauunternehmer muss eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen, andernfalls droht die Rückabwicklung des Vertrags. Bauunternehmen sollten daher auch bei Sanierungsaufträgen die Formanforderungen des § 650i BGB (Textform, Baubeschreibung, Belehrung) konsequent einhalten (OLG Naumburg, Urt. v. 09.12.2025, Az. 2 U 21/25).
Vergaberecht
Neue Wertgrenzen seit 01.01.2026
Zum Jahreswechsel sind im deutschen Vergaberecht gleich mehrere Änderungen in Kraft getreten. In der VOB/A wurden die Wertgrenzen im Unterschwellenbereich angehoben: Direktaufträge sind nun bis 50.000 €, freihändige Vergaben bis 100.000 € und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis 150.000 € (jeweils netto) zulässig. Die Differenzierung nach Gewerken bei der beschränkten Ausschreibung entfällt. Parallel wurden die EU-Schwellenwerte leicht abgesenkt (Liefer-/Dienstleistungen: 216.000 € netto). Auftraggeber wie Bieter sollten ihre internen Vergabeleitfäden und Eignungsnachweise entsprechend anpassen.
Vergabesachen
Neue gerichtliche Zuständigkeit
Mit dem Gesetz vom 11.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318) werden Vergabesachen künftig streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen. Die bisherige Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten entfällt damit für vergaberechtliche Streitigkeiten. Die Neuregelung schafft Rechtsklarheit, verlagert Verfahren aber zugleich auf eine höhere Eingangsinstanz. Für Bieter und öffentliche Auftraggeber bedeutet dies: Bei der Prozessstrategie ist die Konzentration der Spruchkörper an den Landgerichten von Beginn an mitzudenken.

